|
Die im April 1994 durch Gesetz errichtete
Thüringer Verwaltungsfachhochschule ist eine verwaltungsinterne und
nichtrechtsfähige Einrichtung des Freistaates Thüringen. Sie
untersteht der Aufsicht des Innenministeriums. Ihr Studienangebot richtet sich daher ausschließlich an beamtenrechtliche Laufbahnbewerber für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und an Aufstiegsbeamte aus dem mittleren Dienst. Die Ausbildung erfolgt derzeit für folgende spätere Einsatzbereiche:
Das Studium wird grundsätzlich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.¹ Nach bestandener Laufbahnprüfung und bei entsprechender Übernahme kann dieses Beamtenverhältnis auf Probe und ggf. anschließend auch auf Lebenszeit fortgesetzt werden. Die erfolgreichen Absolventen erhalten von der Fachhochschule - aber unabhängig von dieser Übernahmeentscheidung - einen akademischen Diplomgrad mit dem Zusatz "FH". Außerdem beteiligt sich die Fachhochschule auch an den Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten des Freistaates sowie an speziellen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. ¹
Besonderheiten ergeben sich für Aufstiegsbeamte, die auch während
ihres Studiums ihren aktuellen Beamtenstatus behalten und für die
Ausbildung im
|