Aufgaben   Struktur und Standorte   Organisation


Die im April 1994 durch Gesetz errichtete Thüringer Verwaltungsfachhochschule ist eine verwaltungsinterne und nichtrechtsfähige Einrichtung des Freistaates Thüringen. Sie untersteht der Aufsicht des Innenministeriums.
Die Aufsicht über die Fachbereiche wird jeweils von der für die Regelung der Laufbahn zuständigen obersten Dienstbehörde ausgeübt.

Ihr Studienangebot richtet sich daher ausschließlich an beamtenrechtliche Laufbahnbewerber für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und an Aufstiegsbeamte aus dem mittleren Dienst. Die Ausbildung erfolgt derzeit für folgende spätere Einsatzbereiche:

  • Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung
  • Steuerverwaltung und allgemeine Finanzverwaltung
  • Polizei.

Das Studium wird grundsätzlich in einem Beamtenverhältnis auf  Widerruf durchgeführt.¹ Nach bestandener Laufbahnprüfung und bei entsprechender Übernahme kann dieses Beamtenverhältnis auf Probe und ggf. anschließend auch auf Lebenszeit fortgesetzt werden. Die erfolgreichen Absolventen erhalten von der Fachhochschule - aber unabhängig von dieser Übernahmeentscheidung - einen akademischen Diplomgrad mit dem Zusatz "FH".

Außerdem beteiligt sich die Fachhochschule auch an den Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten des Freistaates sowie an speziellen Forschungs- und Entwicklungsprojekten.


¹ Besonderheiten ergeben sich für Aufstiegsbeamte, die auch während ihres Studiums ihren aktuellen Beamtenstatus behalten und für die Ausbildung im Fachbereich Polizei (vgl. dazu dort).