Die Fachhochschule hat zwar keine eigene
Rechtsfähigkeit, aber dennoch eine organschaftliche Verfassung mit
einem Rektor und den Fachbereichsleitern sowie den Kollegialorganen
Senat und Fachbereichsrat. Die Satzung kann außerdem ein Kuratorium als Beratungs- und
Unterstützungsgremium für die Fachhochschule vorsehen.
Aufsichtsbehörden sind das Innen- und das Finanzministerium.