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Studienfächer und Studienpläne

Hier finden Sie die aktualisierten Studienpläne für das Einstellungsjahr 2010.

Studienfachgruppe Recht:

Grundlagen des Rechts / Methodenlehre

Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht

Europarecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Kommunalrecht

Öffentliches Dienstrecht

Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Umweltrecht

Jugend- und Sozialrecht

Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Ausländerrecht

Privatrecht

Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre:

Volkswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre

Öffentliche Finanzen

Studienfachgruppe Verwaltungs- und Sozialwissenschaften

Verwaltungslehre

Informations- und Kommunikationstechnologie

Politikwissenschaft / Soziologie

Psychologie / Kommunikations- und Verhaltenstraining


Übersicht der Studieninhalte als PDF-Datei.


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Studienfachgruppe "Recht"

Grundlagen des Rechts / Methodenlehre

Inhalt dieses Studienfaches ist es, den Studierenden einen Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete zu geben und ihnen methodisch-technische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die in allen juristischen Studienfächern notwendig sind. Besonders die Gutachten-, Bescheid- und Klausurentechnik werden vertieft.

Aktueller Studienplan der Rechts- und Methodenlehre

 

Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht

Im Studienfach "Staats- und Verfassungsrecht" soll der Studierende die Elemente der politischen Ordnung, die Grundzüge der modernen Verfassung und ihre geschichtliche Entwicklung kennen lernen sowie die Struktur des Grundgesetzes und die Beziehungen von Verwaltung und politischgesellschaftlichem Umfeld verstehen und erläutern lernen.

Im politikwissenschaftlich orientierten Teil werden Begriffe im Hinblick auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland beleuchtet. Dabei stehen die völkerrechtlichen Elemente eines Staates im Vordergrund. Es soll ein tieferes Verständnis für die Prinzipien der freiheitlichen Demokratie geweckt und der politische Willensbildungsprozess erörtert werden.

In dem verfassungsgeschichtlichen Abschnitt wird das Grundgesetz vor dem Hintergrund seiner historischen Vorläufer betrachtet.

Im Mittelpunkt des verfassungsrechtlichen Teils stehen die wesentlichen Regelungsgegenstände, die Staatszielbestimmungen sowie die Staatsstrukturen des Grundgesetzes und der Thüringer Landesverfassung.
Der Studierende soll die Bedeutung der Verfassungsorgane beschreiben, deren Legitimation zum Handeln erkennen und die gewaltengeteilte Wirkung bewerten können; auch soll er die Grundlagen des parlamentarischen Regierungssystems darstellen können.

Aktueller Studienplan des Staats- und Verfassungsrechts

 

Europarecht

Das Studienfach "Europarecht" soll die Studierenden über die Entwicklung der Europäischen Einigung unterrichten sowie Aufgaben und Befugnisse der Hauptorgane der EG vermitteln. Es werden weiterhin die Rechtsbeziehungen zwischen EU, Bund und Ländern betrachtet und dabei sowohl die Bedeutung der Mitwirkungsrechte der Länder in EU-Angelegenheiten betrachtet, als auch die Rechtsquellen der EG und ihre Einwirkungen auf das deutsche Recht erläutert.

Aktueller Studienplan des Europarechts

 

Allgemeines Verwaltungsrecht

Die öffentliche Verwaltung ist im Wesentlichen die gesetzesgebundene Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dem Beamten des gehobenen Dienstes kommt dabei in der Verwaltungspraxis die Aufgabe dieser praktischen Umsetzung zu. Eine wesentliche Grundlage seiner Tätigkeit bildet dabei das Verwaltungsrecht, das als ein "Sonderrecht" die Tätigkeit der Verwaltung in der Beziehung zum Bürger regelt.

Um die zahlreichen Tätigkeitsbereiche der modernen Verwaltung zu handhaben, bedarf es der Kenntnis derjenigen Regeln, Grundsätze, Begriffe und Rechtsinstitute, die für alle Bereiche maßgebend sind. Dies ist Gegenstand des Allgemeinen Verwaltungsrechts.

Der Studierende soll, ausgehend vom Aufbau der konditional gefassten Rechtsnorm, die Unterscheidung von gebundenen und Ermessensentscheidungen begreifen und anwenden lernen, insbesondere die Struktur von Ermessensentscheidungen und rechtliche Grenzen des Ermessens erkennen.

Neben dem Begriff, dem Wesen und den Arten der öffentlichen Verwaltung, den Trägern und allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungstätigkeit ist ein wesentlicher Schwerpunkt des Allgemeinen Verwaltungsrechts das Handeln der Verwaltung, insbesondere der Verwaltungsakt und die Grundzüge des Verwaltungsverfahrens. Aufgrund der Gewährung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und den wirksamen Schutz des Einzelnen vor rechtswidrigen Eingriffen der Staatsgewalt wird weiterhin das Widerspruchsverfahren, der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts und die Problematik eines effektiven (vorläufigen) Rechtsschutzes behandelt.

Aktueller Studienplan des Allgemeinen Verwaltungsrechts

 

Kommunalrecht

Die Studierenden sollen den demokratischen Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung kennen lernen. Durch das Wissen über die innere Struktur und die Arbeitsweise der kommunalen Selbstverwaltung soll ihnen eine Anwendung der Kenntnisse im Einzelfall ermöglicht werden.

Diese gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten beruhen auf den Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), die die Hauptrechtsquelle in diesem Studienfach bildet.

Die durch die Kommunalordnung geschaffene Abgrenzung zwischen den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft und den übergemeindlichen Aufgaben soll ebenso vermittelt werden, wie Kenntnisse über die Gebietskörperschaft Gemeinde als Aufgabenträgerin zur Verwirklichung des Gemeinwohls und über das Wesen und die Aufgaben von Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und dem Landkreis als Selbstverwaltungskörperschaft.

Der Studierende soll die Grundsätze des Kommunalen Wahlrechts erläutern sowie entsprechende Fälle aus der Praxis lösen können.

Aktueller Studienplan des Kommunalrechts

 

Öffentliches Dienstrecht

Das Studienfach "Öffentliches Dienstrecht" teilt sich in die zwei großen Teile "Beamtenrecht" und "Arbeits-/ Tarifrecht".

Das Beamtenrecht soll Verständnis für die dienstrechtlichen Zusammenhänge der Kommunal- und Landesverwaltung wecken, aber auch eine positive Einstellung und Parteinahme für das eigene Statusrecht fördern. Im ersten Teil sind vor allem die statusrechtlichen Vorschriften stärker gewichtet. Hierzu gehören insbesondere die verfassungsrechtlichen Grundlagen, Begriffe, Ernennungsfälle und rechtliche Stellung des Berufsbeamten. Im Studiengebiet Besoldungsrecht sollen Grundkenntnisse über die wesentlichen Vorschriften vermittelt werden.

Im Arbeits- und Tarifrecht soll der Studierende einen Überblick über die Aufgaben und die Bedeutung des Allgemeinen Arbeitsrechts und seine wichtigsten Gestaltungsfaktoren erhalten sowie die Grundzüge des Kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere das Tarifvertragsrecht kennen lernen.

Aktueller Studienplan des Öffentlichen Dienstrechts

 

Polizei- und Ordnungsrecht

Das Recht der Gefahrenabwehr bildet einen Schwerpunkt in der Verwaltungsausbildung. Daher bedarf die Vorbereitung dieses Bereichs der besonderen Aufmerksamkeit. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger obliegt neben der Polizei überwiegend allgemeinen und besonderen Ordnungsbehörden als staatliche Aufgabe. Der Bürger erwartet vom Staat den Schutz vor Gefahr und Kriminalität, insbesondere den Schutz seiner Grundrechte, ebenso wie den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des Gemeinwesens. In der Darstellung und Erarbeitung der Rechtsmaterie wird die strikte Trennung von Aufgaben und Befugnissen der Sicherheitsbehörden, ihre Bindung an das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Beachtung des Legalitäts- und Opportunitätsprinzips in den Mittelpunkt gestellt. Damit soll der Studierende befähigt werden, in komplexen sicherheitsbehördlichen Lagen durch die Verbindung präventiver und repressiver Beurteilungsaspekte die rechtliche Begründung notwendigen Handelns zu entwickeln und in Entscheidungen umzusetzen.

Im "Allgemeinen Ordnungsrecht" soll der Studierende die Rechtmäßigkeit von Polizei- und Ordnungsverfügungen gutachtlich beurteilen und diese erstellen können.
Der Studierende beschäftigt sich mit den Grundzügen des materiellen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (grundlegende Regelungen des Allgemeinen Teils des StGB und des OWiG) und den Grundzügen des formellen Ordnungswidrigkeitenrechts (Verwarnungsverfahren, Bußgeldverfahren).
Im "Besonderen Ordnungsrecht" soll der Studierende die Grundprobleme des Gewerberechts unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte beherrschen, gewerberechtliche Maßnahmen kennen und anwenden können.

Aktueller Studienplan des Polizei- und Ordnungsrechts

 

Baurecht

Das öffentliche Baurecht mit seinen beiden Teilgebieten Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Verwaltungspraxis. Das Bauplanungsrecht befasst sich mit dem Recht der Ortsplanung durch die Gemeinde und der Zulässigkeit der Nutzung von Grund und Boden. Es schafft dabei für den Bauwilligen bzw. für den Nutzer baulicher Anlagen Beschränkungen, die zum Prinzip der materiellen Baufreiheit in einem Spannungsverhältnis stehen.

Die Studierenden soll die Vorbereitung und Leitung der gesamten Bebauung in Stadt und Land, der zu ihr gehörigen Anlagen und Einrichtungen sowie der mit der Bebauung in Verbindung stehenden Ordnung und Nutzung des Bodens kennen (städtebauliche Planung). Besonderes Gewicht wird dabei auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan sowie auf die Instrumente zur Sicherung der Planung gelegt. Ferner soll die planungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einzelner Grundstücke beherrscht werden.

Im Bauordnungsrecht soll die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften vermittelt werden. Im Vordergrund steht dabei meist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Durch die gewonnenen Kenntnisse sollen die Studierenden in der Lage sein, Baugenehmigungsbescheide zu entwerfen, die besonderen Formen der baurechtlichen Genehmigung darzustellen und entsprechende Fälle bearbeiten zu können.

Aktueller Studienplan des Baurechts

 

Umweltrecht

Dem Umweltrecht kommt eine herausragende Funktion zur Bewahrung und Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu. Diese ökologische Zukunftsaufgabe ist untrennbar mit ökonomischen und technischen Fragen verknüpft. Die Studierenden sollen den Umweltschutz als Gesamtheit von Maßnahmen begreifen, deren Ziel es ist, die Natur und den vom Menschen gestalteten Lebensraum vor Schäden und Beeinträchtigungen zu bewahren, dauerhaft zu sichern und umweltbewusst zu entwickeln. Ferner sollen die Studierenden die unterschiedlichen Aspekte der Querschnittsmaterie Umweltrecht (Privatrecht, Strafrecht und öffentliches Recht) erarbeiten sowie Rechtsquellen, Prinzipien und Instrumentarien des öffentlichen Umweltrechts kennen lernen. Aus bedeutenden Rechtsgebieten (Immissionsrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Naturschutzrecht) sollen Verwaltungsabläufe exemplarisch dargestellt und so Institute des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie verfahrensrechtliche Fragen erörtert werden. Im Sinne eines dynamischen Umweltschutzes sind die Studierenden mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe vertraut zu machen, um den Wandel der Technik, die Ursache, aber auch Instrument für den Umweltschutz Rechnung zu tragen. Fragen des Landesplanungs- und Raumordnungsrechts sowie des Bau- und Ordnungsrechts sollen einbezogen werden, um bei den Studierenden das Denken in Interdependenzen zu fördern.

Aktueller Studienplan des Umweltrechts

 

Jugend- und Sozialrecht

Der Bundesrepublik Deutschland wird vom Grundgesetz die Sozialstaatlichkeit als unveränderbarer Kernbereich aufgegeben. Das Sozialrecht nimmt deshalb in unserer Gesellschaft seit langem einen hohen Stellenwert ein. In der Verwaltungspraxis, vor allem bei Gemeinden und Gemeindeverbänden, ist das Sozialrecht ein wichtiges Betätigungsfeld. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Sozial- und Jugendhilfe, die auf vielfältige Weise zu anderen öffentlichen und privaten Rechtsbereichen in Verbindung steht.

Das Studienfach "Sozialrecht" soll dem Studierenden das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Er soll die Vorschriften der Sozialhilfe in ihrer Verflechtung mit anderen Rechtsgebieten (Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Zivilrecht u.a.) verstehen und den Praxiserfordernissen entsprechend anwenden können sowie einen allgemeinen Überblick über die Aufgaben und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Des Weiteren soll er befähigt werden, die Vorschriften der Sozialhilfe anwenden und bewerten zu können und die in der Sozialhilfe gewonnenen Erkenntnisse auf andere Sozialleistungsbereiche übertragen zu können.

Aktueller Studienplan des Jugend- und Sozialrechts

 

Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Ausländerrecht

Das Staatsangehörigkeitsrecht behandelt das Wesen und die Entstehungsgründe der Staatsangehörigkeit. 'Ius sanguinis' und 'ius soli' werden als Regelungsprinzipien eines Angehörigkeitserwerbs besprochen; parallel dazu wird auf Kollisionen verwiesen, die aus der unterschiedlichen Anwendung dieser Prinzipien durch die Staaten resultieren. Bindungen und Pflichten der Staaten aufgrund internationaler Normen und Abkommen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Mehrstaatigkeit und Staatenlosigkeit werden diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts seit 1870 bis zur Gegenwart. Schwerpunkt bildet der Regelungsinhalt des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Erwerbs- und Verlustgründe der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik werden vorgestellt. Unterschiede und verfassungsrechtliche Konsequenzen der Rechtsstellung eines deutschen Staatsangehörigen im Vergleich zu der eines Deutschen i. S. d. Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz werden markiert. Der Studierende soll sich mit gegenwärtigen einbürgerungspolitischen Grundsätzen vertraut machen und in die Lage versetzt werden, sein erworbenes theoretisches Wissen anhand von Übungsfällen aus der Verwaltungspraxis anzuwenden.

Schwerpunkte des Ausländerrecht bilden die Frage nach den Ursachen und die Notwendigkeit für die Prägung und Entwicklung der Ausländerstellung. Normen des allgemeinen Völkerrechts, bi- und multilaterale Vertragswerke sowie die Verfassung der Bundesrepublik als zu beachtende Rahmenbedingungen werden analysiert. Definiert werden der 'positive' und 'negative' Ausländerbegriff. Die Spezifik des Ausländerbegriffs nach dem Ausländergesetz der Bundesrepublik wird aufgezeigt. Im Mittelpunkt stehen die grundlegenden Bestimmungen des Aufenthaltsgesetztes; insbesondere die allgemeinen Vorschriften zur Einreise, Aufenthaltsgewährung und -beendigung von Ausländern. Besondere Beachtung finden Spezialregelungen zur Freizügigkeit von EG-Angehörigen im Bundesgebiet. Erörtert werden die Auswirkungen von mehrstaatigen Abkommen auf die Rechtsstellung / Behandlung von Ausländern in der Bundesrepublik, wie sie sich aus dem Europäischen Niederlassungsabkommen und dem zwischen der EWG und der Türkei vereinbarten Assoziationsabkommen ergeben.

Lehrgegenstand im Personenstandsrecht ist der Personenstand als rechtliches Instrumentarium der Personenidentifikation und Dokumentation von Personaldaten. Hervorgehoben wird die Stellung des Standesbeamten in der Gemeinde bzw. in dessen Zuständigkeitsbereich und seine zur Kommunalverwaltung abzugrenzende Position. Niederschlag findet diese Sonderstellung im Beurkundungsmonopol in Personenstandssachen.

Ein Vergleich zu anderen Beurkundungen stellt den besonderen urkundlichen Beweiswert im Rechtsverkehr heraus.

Aktueller Studienplan des Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Ausländerrechts

 

Privatrecht

Eine zentrale Stellung unter den für das Privatrecht maßgeblichen Rechtsvorschriften hat das am 01.01.1900 in Kraft gesetzte Bürgerliche Gesetzbuch. Das in insgesamt fünf Bücher untergliederte Gesetzeswerk wird in Aufbau und Systematik seiner geltenden Ausgestaltung vorgestellt. Ferner werden Grundlagenkenntnisse über die wichtigsten Regelungsbereiche der ersten drei Bücher (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht) vermittelt. Dabei sollen nicht nur die behandelten Grundbegriffe und Regelungszusammenhänge dargestellt, sondern auch auf einfache Fälle praxisgerecht angewendet werden.
Weiterhin erhalten die Studierenden Informationen zum Familien- und Erbrecht (Viertes und Fünftes Buch BGB).

Aktueller Studienplan des Privatrechts


 

Studienfachgruppe "Wirtschafts- und Finanzlehre"

Volkswirtschaftslehre

Der Studierende soll die zentralökonomischen Probleme kennen und die Funktionsweise der sozialen Marktwirtschaft verstehen. Im Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Außenwirtschaft wird auf das Erkennen und Verstehen ursächlicher Zusammenhänge besonderer Wert gelegt. Die wirtschaftspolitischen Ziele und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sollen verstanden und dargestellt werden.

Aktueller Studienplan der Volkswirtschaftslehre

 

Betriebswirtschaftslehre

Der Studierende soll die Bereiche der Betriebswirtschaftslehre verstehen und anwenden können, denen eine besondere Bedeutung für die öffentliche Verwaltung zukommt. Dabei sollen schwerpunktmäßig Investition und Finanzierung sowie auch die neuen Finanzierungsmodelle für die Kommunen dargestellt werden. Aus dem Rechnungswesen sollen Buchführung und die Bilanz einschließlich deren Auswertung sowie die Beitrags- und Gebührenkalkulationen für öffentliche Einrichtungen vermittelt werden. Der Studierende soll den hohen Anforderungen, die heute und künftig an die öffentliche Verwaltung gestellt werden, auch dadurch gerecht werden, dass er die Verfahren der statischen und dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung beherrscht und die Kenntnisse in der Praxis umsetzen kann.

Aktueller Studienplan der Betriebswirtschaftslehre

 

Öffentliche Finanzen

Der Studienbereich "Öffentliche Finanzwirtschaft" hat die Aufbringung, Verwaltung und Verwendung öffentlicher Mittel zum Inhalt. Gegenstand der Betrachtung ist dabei vor allem der Haushaltsplan. Die Studierenden sollen die Fähigkeiten entwickeln, ihre Entscheidungen auch unter Berücksichtigung konjunkturpolitischer Erfordernisse, den Notwendigkeiten von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und einer mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplanung zu treffen. Die haushaltsrechtlichen Instrumentarien, die eine Anpassung der finanzwirtschaftlichen Vorgänge an den tatsächlichen Ablauf der Aufgabenerfüllung ermöglichen, sollen sie beherrschen lernen. Darüber hinaus sollen sie Art und Herkunft der öffentlichen Einnahmen kennen und die wesentlichen Bestimmungen des Steuer-, Gebühren-, Beitrags- und Finanzausgleichsrechts anwenden lernen. Methoden und Inhalte des Studienfachs ergeben sich aus dem Wechselspiel zwischen Verwaltungspraxis und wissenschaftlichen Grundlagen, die sich gegenseitig ständig beeinflussen und weiterentwickeln. Dabei ist die öffentliche Finanzwirtschaft von verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen geprägt. Der juristische Ansatz reicht hier vom Verfassungsrecht bis zum einfachen Kassenrecht, der ökonomische Ansatz von volkswirtschaftlichen Fragen bis zu betriebswirtschaftlichen Fragen der Organisation.

Aktueller Studienplan Öffentliche Finanzen

 

Studienfachgruppe "Verwaltungs- und Sozialwissenschaften"

Verwaltungslehre

Die Bedeutung der öffentlichen Verwaltung für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ist stetig gewachsen, von ihrem Funktionieren hängt Wesentliches ab. Die Verwaltung kann aber nicht isoliert betrachtet werden, sondern sie steht im Zusammenhang mit ihrer politisch-gesellschaftlichen Umwelt.

Gegenstand der Verwaltungslehre ist es, den Beamten des gehobenen Dienstes zu befähigen, über seine juristischen Kenntnisse hinaus auch die Erkenntnisse und Erkenntnismöglichkeiten anderer Wissenschaftsdisziplinen (vor allem der Politik- und Sozialwissenschaften) zu nutzen, um das Phänomen "Verwaltung" ganzheitlich zu erfassen. Da es "die" Verwaltungslehre nicht gibt, gilt es, die Verwaltung von verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen aus (multidisziplinär) zu betrachten. Erster Schwerpunkt der Verwaltungslehre ist die Betrachtung der Verwaltung als Organisation. Ausgehend von allgemeinen organisationswissenschaftlichen Erkenntnissen und angesichts einer hierarchischen Struktur der Verwaltung stehen dabei Fragen des tatsächlichen oder auch zweckmäßigen Aufbaus der Verwaltung im Mittelpunkt.

Einen zweiten Schwerpunkt der Verwaltungslehre stellt die Statistik dar. Die Studierenden sollen die Grundbegriffe und Methoden der Statistik verstehen, erläutern und anwenden können und selbst statistische Ergebnisse sachgerecht interpretieren sowie die Gefahr von Fehleranwendungen erkennen können.

Da Verwaltung immer auch durch das Handeln der in der Organisation tätigen Menschen geprägt wird, steht im Mittelpunkt des dritten Lehrabschnitts das Management. Neben grundsätzlichen Strukturfragen, wie Berufsbild, Personalauswahl, Aus- und Fortbildung sind Fragen der Personalführung und -förderung (Karriereplanung) von entscheidender Bedeutung.

Aktueller Studienplan der Verwaltungslehre

 

Informations- und Kommunikationstechnologie

Der Aufbau einer modernen, leistungsfähigen und der technischen Entwicklung angepassten Verwaltung setzt voraus, dass frühzeitig mit der Ausbildung an modernen Informationssystemen begonnen wird. Die Ausbildung soll den gewachsenen dringlichen Anforderungen an rechentechnischer Unterstützung am Arbeitsplatz gerecht werden. Theoretische Kenntnisse sollen mit einer praktischen Ausbildung am Computer einhergehen. Schwerpunkte sind u. a. Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation und Datenbankverwaltung. Dazu gehört auch der Umgang mit dem Internet.

Aktueller Studienplan der Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Politikwissenschaft / Soziologie

Es werden die Methoden der Politikwissenschaft, das politische System der Bundesrepublik Deutschland sowie Politikfelder vermittelt.
Die Verwaltungen werden heute u. a. mit Forderungen nach einem attraktiven Dienstleistungsangebot, nach unbürokratischen Entscheidungen und Bürgernähe konfrontiert. Durch dieses sich wandelnde Selbstverständnis - von der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen - gibt es Bezugspunkte zu den Sozialwissenschaften. Für ein erfolgreiches Verwaltungshandeln bedarf es eines reflektierten Selbstverständnisses der eigenen gesellschaftlichen Rolle sowie des Wissens um die Strukturen und Konflikte in der Gesellschaft. Thematisiert wird dies durch die Soziologie. Als Wissenschaft von der Gesellschaft untersucht Soziologie soziales Handeln, soziale Institutionen, die Gesamtgesellschaft sowie die Erklärungsmuster (Ideologien), welche eine Gesellschaft ihren Mitgliedern bereitstellt. Es wird u. a. die Wirkungsweise und Funktion der Sozialisationsinstanzen, Gruppenstruktur und Gruppenprozesse sowie das Rollenkonzept erörtert. Soziologisches Denken kann dazu beitragen, die eigene Rolle aus einem anderen Blickwinkel zu sehen, um dadurch verständnisvoller in Konfliktsituationen zu reagieren.

Aktueller Studienplan der Soziologie

 

Psychologie / Kommunikations- und Verhaltenstraining

Psychologie als Wissenschaft vom Verhalten, Erleben und Bewusstsein des Menschen konzentriert sich auf das Individuum und dessen Beziehungen zu anderen. Grundlegende Themen sind die Wahrnehmung, Persönlichkeitspsychologie, Lernen und Kommunikation. Kommunikationspsychologie untersucht u. a. die verschiedenen Kommunikationsstile, die Beziehungsebenen eines Kommunikationsprozesses sowie diverse Störungen. Ein Bewusstsein um die Vielschichtigkeit menschlichen Erlebens und Verhaltens kann unter persönlichen wie beruflichen Aspekten sinnvoll sein. Zum einen für die individuelle Lebensgestaltung hinsichtlich Selbstwahrnehmung und Verhaltensänderung, zum anderen beim Umgang mit Kollegen, Arbeitsgruppen und Vorgesetzten sowie in der Personalführung. Ferner erfordert der Kontakt mit dem Bürger ein sensibles Gespür für dessen Probleme.

Aktueller Studienplan der Psychologie