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PrüfungenZwischenprüfungDie Zwischenprüfung wird am Ende des
Grundstudiums durchgeführt und richtet sich nach den Bestimmungen des
Die Durchführung der
Zwischenprüfung obliegt dem beim Thüringer Innenministerium
eingerichteten Prüfungsamt Wenn drei der Aufsichtsarbeiten mindestens mit der Note "ausreichend" (5 bis 7 Punktzahlen) bewertet werden und insgesamt die Durchschnittspunktzahl 5 erreicht wird, ist die Zwischenprüfung bestanden. Die Durchschnittspunktzahl der Zwischenprüfung geht zu 5 % in die Abschlussnote ein. Die nicht bestandene Zwischenprüfung kann spätestens fünf Monate nach Abschluss des Grundstudiums und frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses einmal wiederholt werden. Dabei muss die Zwischenprüfung vollständig wiederholt werden. LaufbahnprüfungIn der Laufbahnprüfung ist
festzustellen, ob der Anwärter die Eignung und Befähigung für
die Laufbahn des gehobenen Dienstes besitzt. Die Laufbahnprüfung wird an
dem Studienplan und den damit verbundenen Lernzielen ausgerichtet. Sie besteht
aus einer Diplomarbeit, einer schriftlichen und einer mündlichen
Prüfung DiplomarbeitDie Anfertigung der Diplomarbeit
Das Thema der Diplomarbeit wird auf Vorschlag eines hauptamtlichen Dozenten der Verwaltungsfachhochschule oder, falls ein solcher nicht zur Verfügung steht, von einem Lehrbeauftragten der Verwaltungsfachhochschule vom Prüfungsamt bestimmt und ausgegeben. Der Anwärter hat die Möglichkeit Themenwünsche zu äußern. Im Falle einer nicht bestandenen Diplomarbeit kann das Prüfungsamt zulassen, dass eine zweite Diplomarbeit angefertigt wird. Die Punktzahlen der Diplomarbeit gehen mit 15 % in die Abschlussnote ein. Schriftliche LaufbahnprüfungZulassungsvoraussetzung zur schriftlichen
Laufbahnprüfung Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils fünf Zeitstunden. Die Arbeiten werden an aufeinander folgenden Arbeitstagen geschrieben, wobei nach zwei Arbeitstagen ein freier Tag vorgesehen ist. Die Punktzahlen der sechs Aufsichtsarbeiten gehen mit jeweils 7 % (insgesamt 42 %) in die Abschlussnote ein. Mündliche LaufbahnprüfungUm zur mündlichen Laufbahnprüfung
Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung erstrecken sich auf vier der in § 17 Abs. 1 APOgD genannten Studienfächer. Zusätzlich können auch Fragen aus Studienfächern, die nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sind, gestellt werden, soweit sie mit dem Inhalt der Prüfungsfächer zusammenhängen. Von der Prüfungskommission werden i. d. R. nicht mehr als vier Anwärter gleichzeitig geprüft. Die Prüfungsdauer sollte hierbei je Anwärter 45 Minuten nicht überschreiten. Die Durchschnittspunktzahl der mündlichen Prüfung geht mit 23 % in die Abschlussnote ein. Beträgt das Gesamtergebnis der
Abschlussnote nach
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