AllgemeinesDie Ausbildung der Steuerbeamten erfolgt zwar in der Verantwortung jedes einzelnen Bundeslandes, die Regeln für diese Ausbildung sind aber bundeseinheitlich festgelegt. Das ergibt sich zwingend aus folgender auszugsweiser Passage des Art. 108 Abs. 2 GG: "Die ... Steuern werden durch Landesfinanzbehörden verwaltet. Der Aufbau dieser Behörden und die einheitliche Ausbildung der Beamten können durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden ...". Von seiner damit eröffneten
Gesetzgebungskompetenz hat der Bund erstmals 1962 durch das
Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz Gleichzeitig wurde ein
Koordinierungsausschuss unter Beteiligung von Bund und Ländern gebildet,
der die Einheitlichkeit der Steuerbeamtenausbildung in allen Bundesländern
gewährleistet ( Nach dem StBAG besteht die Ausbildung aus Fachstudien an der Fachhochschule und aus berufspraktischen Studienzeiten in den Finanzämtern. Dieses duale Ausbildungssystem mit den beiden Lernfeldern - Fachtheorie und Berufspraxis - hat sich seit vielen Jahren bestens bewährt. Es führt trotz hoher Anforderungen und komplexer Studieninhalte in insgesamt nur 3 Jahren zur vollen Berufsbefähigung. |