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Auszug aus der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
Steuerbeamten (StBAPO)
in der Fassung vom
29.07.2002 (BGBl. I 2002 S. 2917 ff)
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Erster Teil -
Ausbildung |
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Abschnitt 1 -
Gemeinsame Vorschriften |
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§ 1 - Ziel des
Vorbereitungsdienstes
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Im Vorbereitungsdienst wird der Beamte
auf die Verantwortung in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im
sozialen Rechtsstaat vorbereitet. Seine Ausbildung führt ihn zur
Berufsbefähigung. Diese umfasst insbesondere die erforderlichen fachlichen
Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und
soziale Kompetenzen sowie Verständnis für volkswirtschaftliche,
betriebswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge. Dabei sind die
Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft
zu berücksichtigen. |
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vollständigen Textes
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung vom 29.07.2002,
BGBl. I 2002 S. 2917 ff (StBAPO.pdf -
218 KB) |
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