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Studienablauf
Zu Beginn der Ausbildung werden die
Bewerber zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind für die Dauer des
Vorbereitungsdienstes "Finanzanwärter /
Finanzanwärterinnen".
Das Studium dauert insgesamt 3 Jahre. Davon
entfallen 21 Monate auf die fachtheoretischen Studienzeiten in der
Fachhochschule und 15 Monate auf die berufspraktischen Studienzeiten in einem
der Thüringer Finanzämter Erfurt, Gera, Gotha, Mühlhausen,
Sondershausen oder Suhl. Die fachtheoretischen Studienzeiten gliedern sich in
ein 14-monatiges Grundstudium und ein 7-monatiges Hauptstudium.
Nach 6-monatigem Grundstudium findet eine Zwischenprüfung statt, das
Haupstudium endet mit der Laufbahnprüfung.
Nach bestandener
Laufbahnprüfung verleiht die Fachhochschule den Absolventen einen
akademischen Grad als "Diplom-Finanzwirt (FH) / Diplom-Finanzwirtin
(FH)".
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Duale Ausbildung
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21 Monate
Theorie mindestens 2.200
Std. |
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und |
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Mit der am 01.07.2002 in Kraft getretenen
Ausbildungsreform sind folgende Rahmenbedingungen für das Studium
festgelegt worden:
- anstelle des bisherigen 18 : 18-Modells
das 21 : 15-Modell;
- anstelle der bisherigen 3
Studienabschnitte ein Grund- und Hauptstudium;
- neben der Fachkompetenz auch die
Vermittlung der Methoden- und insbesondere der Sozialkompetenz
verstärken;
- die zeitliche Option einer
Zwischenprüfung während des teilbaren Grundstudiums nach 4
bis 6 Monaten anstelle der bisherigen Festlegung dieser Prüfung
nach 4 Monaten;
- die Abschichtung einzelner
Studienfächer nach dem Grundstudium;
- die Förderung
fachübergreifender Lehrveranstaltungen, insbesondere durch das neue
Studienfach "Besteuerung der Gesellschaften" sowie von
Wahlpflichtveranstaltungen;
- die Anzahl und den Umfang der
Leistungsnachweise sowie die Prüfungsmodalitäten neu zu
definieren.
Vgl. dazu
Gesetz (StBAG) und
Verordnung
(StBAPO).
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