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StudienordnungDie Studienordnung für den Fachbereich
Steuern konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der bundeseinheitlichen
Ausbildungsvorschriften in der
Die Studienordnung sieht für jeden Vormittag 6 Lehrveranstaltungsstunden vor. Dabei handelt es sich im Regelfall um Pflichtveranstaltungen. Sie dauern jeweils 45 Minuten und werden üblicherweise in kleinen Studiengruppen von 20 bis 25 Personen in der Form des Lehrgesprächs oder als betreute Übung durchgeführt. Außerdem werden zu bestimmten Zeiten auch Wahlpflichtveranstaltungen oder Seminare und nachmittags regelmäßig Kolloquien als zusätzliche Wahlveranstaltungen angeboten. Die angebotenen Kolloquien dienen der Nachbereitung des behandelten Stoffs und bieten die Möglichkeit zu ergänzenden Fragen. Weitere Sonderveranstaltungen können Vorträge zu unterschiedlichsten Themen oder Studienfahrten und Exkursionen vorsehen. In allen Studienabschnitten und bei den
Prüfungen müssen schriftliche Leistungsnachweise in Form von
Klausuren erbracht werden. Während des Hauptstudiums ist außerdem
eine Hausarbeit nach Art einer Diplomarbeit unter Anwendung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden zu fertigen. Vgl. dazu
Soweit das bundeseinheitliche
Steuerbeamten-Ausbildungsrecht Gestaltungsspielräume bei der Erstellung
der Studien- und der Lehrpläne zulässt, wird der Fachbereichsrat
daran und auch an der Erstellung der halbjährlichen
Lehrveranstaltungspläne beteiligt (
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